SCHULGELDORDNUNG

für das Schuljahr 2025/26

Als Entgelt für die Ausbildung an Tiroler Musikschulen haben Schüler:innen bzw. deren gesetzliche Vertreter:innen ein Schulgeld, in von der Tiroler Landesregierung am 18. März 2025 für alle Tiroler Musikschulen festgesetzter Höhe, pro Semester zu bezahlen. Laut Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Wattens vom 08. Mai 2025 werden diese Tarife übernommen und setzen sich wie folgt zusammen:

Schulgeldtarife für Hauptfächer:

Schulgeldtarife für sonstige Fächer:

*Als Kinder und Jugendliche gelten Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (Stichtag ist der auf die Vollendung des 21. Lebensjahres folgende 1. September).

Ermäßigter Tarif für Kind / Jugend: Besuchen mehrere Familienmitglieder in einem Hauptfach bzw. in mehreren Hauptfächern die Musikschule oder belegt ein Kind bzw. ein:e Jugendliche:r mehrere Hauptfächer, so wird auf den Tarif Kind/Jugend für ein weiteres Hauptfach bzw. alle weiteren Hauptfächer ohne Ansuchen die angeführte Ermäßigung gewährt. Bei unterschiedlichen Tarifen erfolgt die Ermäßigung auf den niedrigeren Tarifbetrag. Ist für ein Hauptfach keine Ermäßigung vorgesehen, erfolgt die Ermäßigung auf den Tarif des bzw. der weiteren Hauptfächer.

Vereinstarif für Erwachsene: Der Vereinstarif gilt für Mitglieder von musikalischen Vereinigungen (Musikkapellen, Chören o.ä.), die im öffentlichen Interesse tätig sind. Er gilt für ein Hauptfach, sofern dieses im Interesse der musikalischen Vereinigung belegt wird. Werden mehrere solche Hauptfächer besucht, so kommt bei unterschiedlichen Tarifen die vereinsbedingte Ermäßigung auf den niedrigsten Tarif zur Anwendung. Die Entscheidung über das Vorliegen des öffentlichen Interesses obliegt im Zweifelsfall der jeweiligen (Wohnort-)Gemeinde.

Ermäßigung oder Erlass des Schulgeldes im Einzelfall: In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit bei der jeweiligen (Wohnort-)Gemeinde eine Schulgeldermäßigung bzw. einen Erlass des Schulgeldes zu beantragen.

Projekte: Unabhängig von den in der Schulgeldordnung genannten Tarifposten können für zeitlich befristete und projektbezogene Sonderveranstaltungen seitens der Musikschule, in Absprache mit der Trägerschaft (Gemeinde), Sondertarife festgelegt werden.

Abgangsdeckungsbeitrag: Wird ein Fach an einer Musikschule, welche aufgrund des Wohnortes für die Aufnahme einer der Schülerin bzw. eines Schülers zuständig wäre, nicht angeboten oder beabsichtigt eine Schülerin / ein Schüler in einem auch an der eigenen Musikschule angebotenem Fach eine sprengelfremde Musikschule zu besuchen, ist vor der Aufnahme an der gewünschten Musikschule über die Musikschulleitung das Einvernehmen zwischen den beteiligten Gemeinden die Übernahme des Gemeindebeitrag sicherzustellen. Für beide Fälle ist ein sogenannter Abgangsdeckungsbeitrag festzulegen, welche von der Standortgemeinde Musikschule der jeweiligen Wohnsitzgemeinde vorgeschrieben wird.

Die vorliegende Schulgeldordnung gilt für alle Tiroler Landesmusikschulen und Gemeindemusikschulen lt. §9 Tiroler Musikschulgesetz 2024 – TMG, LGBl. Nr. 12/2024 ab dem Schuljahr 2025/2026. Die in dieser Schulgeldordnung angeführten Tarife werden jährlich an den aktuellen Verbraucherpreisindex plus 1% angepasst. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist der Jänner 2025.

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